VogelzuchtClaudia
 
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Mindestanforderungen der Vogelhaltung

Sperlingspapageien und Wellensittiche sind wenig anspruchsvoll, man
kann sie in Käfigen sowie Volieren halten,
jedoch sollten diese mind. 1 m lang sein, das
die Vögel einige Flügelschläge machen
können.
Folgende Maße für Käfige und Volieren sollten
nicht unterschritten werden

Gesamtlänge der Vögel in cm
bezogen auf Arten bis 25cm
Maße des Käfigs/der Voliere
Länge x Breite x Höhe in m 1,0 x 0,5 x 0,5



Von Turmvolieren ist abzuraten, da die Vögel
nicht senkrecht nach oben fliegen können.
In kleinen Räumen sollte man sie nur
paarweise halten, da es sonst schnell zu
Reibereien kommen kann und oft die Füßchen
in Mitleidenschaft gezogen werden.
Bitte keine Einzelhaltung sondern immer
paarweise, die einzeln gehaltenen Vögel
verkümmern sonst.
Sie können auch in Außenvolis gehalten werden
vertragen aber keinen Frost.
Papageien leben bis auf Ausnahmen paarweise
oder in Gruppen. Sie sind grundsätzlich auch
in der Obhut des Menschen so zu halten.
Ausgenommen sind unverträgliche und derzeit
vorhandene, nur auf Menschen geprägte sowie
kranke oder verletzte Vögel. Zukünftig ist
beim Verkauf von Papageien auf die
erforderliche Paarhaltung hinzuweisen, und
sie sind deshalb in der Regel nur zu zweit
abzugeben. Jungvögel sollten so aufgezogen
werden, dass sie artgeprägt sind.

Die Möglichkeit zur Fortpflanzung sollte
gegeben sein, wenn die Unterbringung der
Nachzucht gewährleistet ist.

Dem umfangreichen Verhaltensrepertoire ist
durch abwechslungsreiche Volieren-, Käfig-
oder Schutzraumausstattung, z. B. mit
frischen Zweigen, Spielzeug  oder anderen geeigneten
Gegenständen, zu entsprechen.

Die Zucht aller Papageien ist nach
Tierseuchengesetz genehmigungspflichtig;
entsprechend der Psittakoseverordnung sind
alle Papageien zu kennzeichnen. Die
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung legt
für die Einfuhr von Papageien aus
Drittländern eine Quarantäne fest.

 
   
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